Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Außenwerbung // baw-media
1. Allgemeines
Der Auftraggeber stellt dem Kunden die angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
den Bereich Aussenwerbung zur Verfügung.
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam.
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge für die Durchführung von Plakatanschlägen an Anschlagstellen.
2. Plakatformate
Die Plakatformate entsprechen dem vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der
Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.
Das Plakatgrundmaß ist DIN A1 (59x84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem
Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen. Abweichend gilt bei CLP ein Plakatgrundmaß von 118,5 x 175 cm. Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.
3. Auftragsannahme
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ganz oder teilweise wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme oder ausländerfeindliche Werbung) gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft.
4. Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer wird aber nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern dess Werbungtreibenden nicht unmittelbar nebeneinander anbringen.
5. Platzierungswünsche
Platzierungswünsche können je nach Verfügbarkeit der anzuschlagenden Flächen nur Bedingt angenommen werden.
6. Sonderleistungen
Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren. Diese werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
7. Laufzeit
Wenn der Auftraggeber die Verlängerung oder die Unterbrechung eines Anschlags wünscht, wird die Fortsetzung des Anschlags als neuer Auftrag behandelt.
8. Preise und Rechnung
Unsere Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise.
Alle Rechungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Im Falle eines Verzuges und nach einmaliger Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Des Weiteren werden nach Ablauf der in der Mahnung genannten Frist, Zinsen in Höhe von 8% fällig.
Kann das Anschlagunternehmen den Anschlag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind, oder unterlässt das Anschlagsunternehmen die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
9. Werbemittel
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die benötigen Werbemittel in ausreichender Zahl inklusive 10% Ersatz und im angegeben DIN Format mindestens 14 Tage vor vereinbartem Anschlagbeginn an die angegebene Adresse kostenfrei zu liefern.
10. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsmäßige Durchführung der Anschläge, insbesondere ordnungsmäßiges Anbringen und Beaufsichtigen, Pflegen, Ausbessern, Erneuern beschädigter Anschläge, während der vereinbarten Aushangzeit.
11. Ersatzansprüche
Ersatzansprüche wegen nicht ordnungs- gemäßer Durchführung eines Anschlags müssen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein geeigneter Nachweiß zu erbringen. Eine Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Stellenreduzierung von Anschlägen infolge behördlicher Auflage oder aus anderen Gründen, die das Anschlagunternehmen nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Anschlagunternehmens.
13. Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Vereinbarung oder Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder Vereinbarung gilt durch eine solche Bestimmung oder Vereinbarung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung oder Vereinbarung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Vertragslücken.
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so ist diese Bestimmung so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird.
Stand: November 2010